Hausregeln: 1. Zweck dieses saisonalen Mietvertrags ist es, die Bedingungen für die Vermietung der Wohnung durch den Vermieter an den Mieter für die Dauer und unter den hier festgelegten Bedingungen festzulegen.
2. ES IST STRENGSTENS VERBOTEN, IN IRGENDEINEM TEIL DES HAUSES ZU RAUCHEN ODER FEUER ZU MACHEN. Die Nichteinhaltung dieser Regel führt zur Zahlung einer Gebühr von 200 €, die der Mieter akzeptiert und die von der Kaution einbehalten wird.
3. Check-in-Zeiten sind ab 16.00 Uhr möglich
4. Check-out Zeiten 11:00.
5. Die Zahlung der Miete erfolgt unter folgenden Bedingungen:
• 30% bei Buchung, zahlbar per Banküberweisung
• Der Restbetrag spätestens 30 Tage vor Mietbeginn.
Die Unterzeichnung des Vertrages bindet den Mieter unwiderruflich. Ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters ist keine Kündigung möglich. Kündigt der Mieter den Mietvertrag, bleiben die bereits gezahlten Beträge Eigentum des Vermieters. Im Zweifelsfall schließen Sie bitte eine Reiserücktrittsversicherung ab. Es wird jedoch vereinbart, dass der Eigentümer im Falle einer Unterbringung im Elsass oder im Falle eines Fahrverbots zwischen den Regionen den Mieter vollständig entschädigen oder ihm einen späteren Termin anbieten muss, wenn der Mieter dies wünscht.
Im Falle einer Stornierung des Mietvertrages durch den Eigentümer muss er die geleistete Kaution zurückerstatten.
6. Pflichten des Mieters: Verpflichtung, die Räumlichkeiten persönlich zu bewohnen, "wie ein guter Vater" darin zu wohnen und sie zu unterhalten. Alle Einrichtungen sind in Betrieb und jede Reklamation, die mehr als 24 Stunden nach der Inbetriebnahme der Räumlichkeiten auftritt, kann nicht akzeptiert werden. Reparaturen, die durch Nachlässigkeit oder schlechte Wartung während der Vermietung notwendig werden, gehen zu Lasten des Mieters. Verpflichtung, sicherzustellen, dass die Ruhe der Nachbarschaft nicht durch die Tatsache des Mieters oder seiner Familie gestört wird.
7. Die Räumlichkeiten werden möbliert mit Küchengeräten, Geschirr, Glaswaren, Decken und Kissen vermietet, da sie sich im beigefügten beschreibenden Zustand befinden. Erforderlichenfalls ist der Eigentümer oder sein Vertreter berechtigt, vom Mieter bei seiner Abreise den Gesamtwert zum Wiederbeschaffungspreis der zerbrochenen, rissigen, abgebrochenen oder beschädigten Gegenstände, Möbel oder Geräte und derjenigen, deren Verschleiß für die Dauer der Miete über die normale Norm hinausgehen würde, den Reinigungspreis der verschmutzten Decken zu verlangen, Entschädigung für Schäden jeglicher Art an Vorhängen, Tapeten, Decken, Teppichen, Teppichen, Fenstern, Bettwäsche usw.
8. Der Mieter verpflichtet sich, sich gegen Mietrisiken (Feuer, Wasserschäden) zu versichern, wobei er verpflichtet ist, ihm innerhalb von 24 Stunden jede Katastrophe in der Wohnung, ihren Abhängigkeiten oder Zubehörteilen zu melden. Das Fehlen einer Versicherung führt im Schadensfall zu Schäden.
9. Die Kaution von Eintausend Euro muss per Scheck (oder Banküberweisung) bezahlt werden. Die Kaution muss dem Mieter innerhalb einer angemessenen Frist von höchstens 14 Tagen zurückgegeben werden. Wenn Schäden im Inventar der Ausgangseinrichtungen festgestellt werden, ist der Eigentümer berechtigt, einen Teil der Kaution einzubehalten. Die Kaution, nach Abzug der Mietreparaturen, muss in diesem Fall spätestens 1 Monat zurückerstattet werden
aus dem Inventar der Ausgangsvorrichtungen. Der Vermieter muss dem Mieter einen Nachweis über die von der Kaution einbehaltenen Beträge vorlegen.
10. Der Mieter kann sich der Besichtigung der Räumlichkeiten nicht widersetzen, wenn der Eigentümer oder sein Vertreter dies verlangen.
11. Die Einrichtung wird videoüberwacht. Es gibt drei Außenkameras, um die Umgebung des Gebäudes zu überprüfen, und zwei Innenkameras, eine in der Lobby und eine im Keller. Innenkameras sind in Anwesenheit von Urlaubern deaktiviert. Sie werden verwendet, um die Räumlichkeiten zu sichern, wenn das Haus nicht bewohnt ist.